Unsere Leistungen
Unsere Leistungen für Ihre Gesundheit
Bei mediHELP kümmern wir uns um mehr als nur den Transport. Ob Ambulanztermin, Dialyse oder Kurierfahrt – wir bringen Sie sicher ans Ziel und informieren Sie auf Wunsch über wichtige Pflege‐ und Unterstützungsangebote. Entdecken Sie unser Leistungsspektrum in sechs Punkten:
Ambulanz- und Krankenhausfahrten
Dialyse-, Chemo‐ u. Therapiefahrten
Facharztbesuche
Information & Unterstützung
Medizinische Kurierfahrten
REHA- und Kuranstalten
Alle Informationen im Detail
So funktioniert Ihr Krankentransport mit mediHELP – alle wichtigen Informationen im Überblick
Wenn Sie für eine medizinisch notwendige Fahrt (z. B. zum Krankenhaus, zur Dialyse, zur Facharztpraxis) unseren Service nutzen möchten, sind nur wenige Schritte erforderlich. Wir stellen sicher, dass Sie sicher und pünktlich ankommen und übernehmen die Abrechnung direkt mit den Krankenkassen.
Transportschein (rosa Schein)
Der Transportschein wird von Ihrem Hausarzt oder Facharzt ausgestellt, wenn ein medizinisch notwendiger Transport vorliegt. Darauf müssen folgende Angaben stehen:
Bitte bewahren Sie den Transportschein sorgfältig auf und halten Sie ihn bei der Fahrt griffbereit.
Voraussetzung: Sitzender Transport
Für unsere Patientinnen und Patienten entstehen nur Kosten seitens der Kasse in Höhe der Rezeptgebühr pro Wegstrecke von € 7,55 (Hin- und Rückfahrt: € 15,10), wenn sie sitzend transportiert werden können und ein gültiger Transportschein vorliegt. Rollstuhl oder Rollator sind selbstverständlich im Kofferraum verstaubar und willkommen – entscheidend ist, dass ein selbstständiges Ein‐ und Aussteigen (mit Unterstützung) möglich ist.
Liegende Transporte können wir nicht übernehmen.
Abrechnung über die Krankenkassen
Haben Sie einen gültigen Transportschein, so rechnen wir direkt mit allen Kassen ab (z. B. ÖGK, SVS‐GW, SVS‐LW, BVAEB, KFA, PVA, AUVA). Für Sie bedeutet das keine Vorauszahlung und keinen zusätzlichen bürokratischen Aufwand. Bei Dialyse-, Chemo- oder Strahlentherapien wird der Transport in der Regel automatisch von der Krankenkasse übernommen – Sie müssen sich also um nichts kümmern.
Mehrfachfahrten und Bewilligungen
Bei Behandlungen, die mehrere Fahrten erfordern (z. B. Serienfahrten zur Physio‐ oder Strahlentherapie), gelten in manchen Fällen zusätzliche Bestimmungen. Ab der fünften Fahrt ist oft eine Bewilligung durch die Krankenkasse erforderlich – Dialyse-, Chemo‐ und Strahlentherapien sind allerdings von dieser Regelung ausgenommen.
Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Kasse nach oder kontaktieren Sie uns – wir helfen gerne weiter.
Komfortabler Ablauf
Unser „Informationstaxi“
Während der Fahrt informieren wir Sie gerne über regionale Angebote und Hilfestellungen im Sozial‐ und Pflegebereich. Ob Pflegedienste, finanzielle Unterstützungsleistungen oder Beratungsstellen – unser Team kennt sich aus und hilft Ihnen weiter.
Neue Regelungen ab 01.07.2025
Gemäß §47 der Satzung der ÖGK sind Versicherte (Angehörige) ab dem 01.07.2025 verpflichtet für Krankenbeförderungen und Krankentransporte folgende Eigenleistungen zu tragen:
- Krankenbeförderung mit TAXI oder Fahrtendienst: Eine Eigenleistung in Höhe der einfachen Rezeptgebühr pro FAHRSTRECKE von € 7,55 (Hinfahrt und Retour = € 15,10)
- Krankentransport mit Rettungsorganisationen: Eine Eigenleistung in Höhe der doppelten Rezeptgebühr von € 15,10 pro FAHRSTRECKE (Hinfahrt und Retour = € 30,20)
Kostenbeteiligung – Bezahlung: Die ÖGK plant die Vorschreibungen der Selbstkosten zweimal im Jahr durchzuführen.
Maximale Kostenbeteiligung: Der Kostenanteil pro Person und Kalenderjahr wird für max. 28 Fahrten zu entrichten sein! Darüber hinaus wird es wieder kostenlos!
Ausnahmen der Kostenbeteiligung: Versicherte und Angehörige sind von der Kostenbeteiligung befreit, wenn:
- Transporte zu Dialyse, Chemo- und Strahlentherapiefahrten
- der Transport im Zusammenhang mit einer ERSTE-HILFE-Maßnahme erfolgt (Unfälle, zeitkritische Transporte)
- das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet ist
- eine soziale Schutzbedürftigkeit gemäß der Richtlinie (§ 30a Abs. 1 Z15 ASVG) über die Befreiung der Rezeptgebühr vorliegt.
Transportkosten zur nächstgelegenen Behandlungsstelle: Die nächstgelegene Behandlungsstelle sollte gewählt werden (die ÖGK übernimmt nur die nächstgelegene, geeignete Einrichtung zur Kostenübernahme). Sollte eine Fahrt zu einer weiter entfernten Behandlungsstelle medizinisch notwendig sein, bitte wir um entsprechende Begründung und Bekanntgabe. Ansonsten kann es passieren, dass der Patient die Mehrkilometer in Rechnung gestellt bekommt! (Differenzbetrag)
Haben Sie noch Fragen?
Wir sind für Sie da:
Telefon-Hotline: 0670 / 350 0408
E-Mail: krankentransporte@medihelp.co.at
Mit mediHELP sind Sie rundum gut versorgt – wir bringen Sie sicher ans Ziel und kümmern uns um alle Formalitäten. Genießen Sie einen sorgenfreien Krankentransport!
 
        