Neue Regelungen für Krankentransporte

Gemäß §47 der Satzung der ÖGK sind Versicherte (Angehörige) ab dem 01.07.2025 verpflichtet für Krankenbeförderungen und Krankentransporte folgende Eigenleistungen zu tragen:

  • Krankenbeförderung mit TAXI oder Fahrtendienst: Eine Eigenleistung in Höhe der einfachen Rezeptgebühr pro FAHRSTRECKE von € 7,55 (Hinfahrt und Retour = € 15,10)
  • Krankentransport mit Rettungsorganisationen: Eine Eigenleistung in Höhe der doppelten Rezeptgebühr von € 15,10 pro FAHRSTRECKE (Hinfahrt und Retour = € 30,20)

Kostenbeteiligung – Bezahlung

Die ÖGK plant die Vorschreibungen der Selbstkosten zweimal im Jahr durchzuführen! Erste Vorschreibung erfolgt mit Februar 2026.

Maximale Kostenbeteiligung

Der Kostenanteil pro Person und Kalenderjahr wird für max. 28 Fahrten zu entrichten sein! Darüber hinaus wird es wieder kostenlos!

Ausnahmen der Kostenbeteiligung

Versicherte und Angehörige sind von der Kostenbeteiligung befreit, wenn:

  • Transporte zu Dialyse, Chemo- und Strahlentherapiefahrten
  • der Transport im Zusammenhang mit einer ERSTE-HILFE-Maßnahme erfolgt (Unfälle, zeitkritische Transporte)
  • das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet ist
  • eine soziale Schutzbedürftigkeit gemäß der Richtlinie (§ 30a Abs. 1 Z15 ASVG) über die Befreiung der Rezeptgebühr vorliegt.

Transportkosten zur nächstgelegenen Behandlungsstelle

Die nächstgelegene Behandlungsstelle sollte gewählt werden (die ÖGK übernimmt nur die nächstgelegene, geeignete Einrichtung zur Kostenübernahme). Sollte eine Fahrt zu einer weiter entfernten Behandlungsstelle medizinisch notwendig sein, bitte wir um entsprechende Begründung und Bekanntgabe.

Ansonsten kann es passieren, dass der Patient die Mehrkilometer in Rechnung gestellt bekommt! (Differenzbetrag)